Rechtsprechung
   BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 6/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,3706
BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 6/64 (https://dejure.org/1964,3706)
BSG, Entscheidung vom 17.09.1964 - 7 RAr 6/64 (https://dejure.org/1964,3706)
BSG, Entscheidung vom 17. September 1964 - 7 RAr 6/64 (https://dejure.org/1964,3706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,3706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Berechnung der Höhe von Arbeitslosengeld - Berücksichtigung einer Beschäftigung bei dem Stiefvater der Ehegattin - Ausnahmetatbestand der Versicherungsfreiheit in anderen Verwandtschaftsverhältnissen nicht anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 6/64
    So entspricht ein echtes Beschäftigungsverhältnis bei Angehörigen aufsteigender Linie durchaus dem natürlichen Generationsunterschied (vgl. BSG 3, 30), weshalb sich hier die Unterstellung einer überwiegend familienhaften Beschäftigung in wesentlich engeren Grenzen halten muß als, bei einer Beschäftigung bei Angehörigen absteigender Linie, die der natürlichen Lebensordnung im allgemeinen nicht entspricht, vielmehr im Arbeitsleben eine Ausnahmeerscheinung darstellt.
  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73

    Ersatzzeit - Frist - Aufnahme einer Tätigkeit - Berechnung - Weitere Ersatzzeit -

    finden oder das-Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach dem Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat, ist der Richter zur Lückenausfüllung berufen (vgl° Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, 15° Auflo, 1" Halbband, @ 58 I; BSGE 6, 204, 211; 14, 238, 241; 22, 1, 4)° Weder der jeweiligen Vorgeschichte noch der einSchlägigen Begründung zum Arbeiterrentenversicherung-Neuregelungsgesetz (ArVNG) und RVÄndG ist zu entnehmen, daß der zum.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht